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Beauftragung einer Kalibrierung eines AU-Geräts


Ihre Innung bietet Kalibrierung Ihres AU-Geräts nach Vorgaben der DIN EN ISO/IEC 17025 und der Verkehrsblatt Verlautbarung 11/2018 Nr. 100 in Zusammenarbeit mit einem akkreditierten Prüflabor zu günstigen Konditionen - und für Innungsmitglieder mit 15% Rabatt zusätzlich! 

Wir kalibrieren AU-Geräte der Marken

  • AVL
  • Bartec
  • Bosch
  • Capelec
  • Hella-Gutmann
  • Male-Brainbee
Kalibrierdienstleistung für   Preis für Innungsmitglieder*   Preis für Nicht-Mitglieder*
Viergastester   275,40   374,00
Rauchgastrübungs-Messgerät   275,40   374,00
Partikeanzahl-Messgerät (PN-Counter)   415,65   539,00
Digitales CO-Messgerät (AUK)   245,65   339,00
Kombiangebot: Viergastester + Rauchgastrübungs-Messgerät   366,35   481,00
Kombiangebot: Viergasmessgerät + Partikelanzahl-Messgerät   566,10   716,00
Kombiangebot: Rauchgastrübungs-Messgerät + Partikelanzahl-Messgerät   566,10   716,00
Kombiangebot: Viergastester + Rauchgastrübungs-Messgerät + Partikelanzahl-Messgerät   714,85   891,00


* Alle Preise verstehen sich zzgl. 19 % MwSt. und Fahrkosten sowie ggfs. einer Bearbeitungspauschale. Für niederbayerische Betriebe beträgt die  Fahrtkostenpauschale 25,00 Euro. Für Betriebe außerhalb Niederbayerns wird die An- und Abfahrt mit 1,20 € pro  gefahrenen Kilometer berechnet (mindestens 95,00 €). Eventuell notwendige Ergänzungsmessungen werden nach Aufwand mit 85,00 €/Stunde berechnet. Für zusätzlich benötigte Folgetermine wird die Anfahrt mit 1,20 € pro gefahrenem Kilometer berechnet. Beim Preis für Innungsmitglieder wurde der Innungsrabatt von 15% abgezogen. Für Betriebe, die nicht Mitglieder der Kfz-Innung Niederbayern sind, fällt zudem eine Bearbeitungspauschale von 50,00 Euro an.

WICHTIG: Die AU-Geräte müssen grundgereinigt, vorbereitet und während der Vermessung frei zugänglich sein.
Die jährliche Wartung und Justierung sind vor der Kalibrierung durchzuführen.


Sie erhalten abschließend ein Prüfprotokoll nach DAkkS DKD5-Anforderungen.

 

Das Angebot der WKN GmbH ist gültig von 1. Oktober 2025 bis 30. September 2026. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.


Der Auftraggeber verpflichtet sich, binnen fünf Monaten ab Auftragserteilung die Abnahme der AU-Kalibrierung durch den Prüfer tatsächlich durchführen zu lassen. Andernfalls behält sich der Auftragsnehmer das Recht auf Stornierung und Erhebung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € vor.


Pflichtfeld *

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