6.2 Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger: Noch Plätze für Vorbereitungsseminare frei! |
Im Auftrag der Handwerkskammern bietet der Landesinnungsverband des bayerischen Kraftfahrzeugtechnikerhandwerks (LIV) die Prüfung zur Feststellung der besonderen Sachkunde an. Diese ist notwendige Grundlage für die Vereidigung zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durch eine Handwerkskammer (HWK). „Besondere Sachkunde“ heißt, dass es neben den umfassenden technischen Kenntnissen insbesondere auf die Fähigkeit ankommt, dieses Fachwissen in Gutachtensform so darzustellen, dass die Ergebnisse und Überlegungen auch für technische Laien nachvollziehbar sind – und somit beispielsweise auch vor Gericht verwertet werden können.
Auszug aus Rundschreiben 02/2019 |