forex trading logo

Suchen

Anmeldung



Fernwartung

 

Download TeamViewer QS

Home Nur für Link 3-2-1-Mein Geschäftsgeheimnis
3-2-1-Mein Geschäftsgeheimnis Drucken

Im April 2019 soll ein neues Gesetz veröffentlicht werden: das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG). Es konkretisiert eine Richtlinie der EU und soll Unternehmen helfen, Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz bei unerlaubter Weitergabe von Betriebsgeheimnissen erfolgreich verfolgen zu können.
Um in den Schutzbereich des GeschGehG zu kommen, muss jeder Betrieb jedoch zukünftig „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ treffen und diese dokumentieren. Konkret bedeutet dies, dass firmeninterne Unterlagen (z.B. Kundenlisten, Einkaufskonditionen etc.) vor dem Zugriff von unberechtigten Dritten geschützt werden müssen. Dazu sollten geheimhaltungsbedürftige Unterlagen identifiziert, in Kategorien eingeteilt und Schutzmaßnahmen definiert werden.
Das Gesetz wird keine Übergangsfrist beinhalten. Somit besteht so lange kein Schutz für Betriebsgeheimnisse, bis die o.g. Maßnahmen und Dokumentationen durchgeführt sind. Ab Geltung des GeschGehG werden Geschäftsgeheimnisse auch nicht nach altem Recht geschützt sein, so dass Sie auf jeden Fall tätig werden sollten! Wenn Sie die notwendigen Maßnahmen ergriffen haben, werden Sie rechtlich Ihre Ansprüche besser durchsetzen können als nach bisherigem Recht.


Unser Tipp: prüfen Sie zusätzlich auch Ihre Arbeitsverträge, ob darin bereits eine Klausel zur Geheimhaltung von Betriebsgeheimnissen enthalten ist.

 




 

          Banner Azubi-Kampagne           Logo Kfz-Gewerbe