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Betriebsanweisung „Dieselmotorenemissionen (DME)“ als Neufassung verfügbar Drucken

Am 18. März 2019 wurde von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Neufassung der TRGS 554 (Techn. Regel für Gefahrstoffe) mit dem Stand 01/2019 veröffentlicht.

Darin wurden im Wesentlichen folgende Neuerungen fixiert:


•    Anpassung der Gefährdungsbeurteilung und der Schutzmaßnahmen an die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für Dieselmotoremissionen (insbesondere Dieselrußpartikel (EC), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2) und Kohlenstoffmonoxid (CO)).
•    Überarbeitung der Schutzmaßnahmen.
•    Aktualisierung für besondere Arbeitsbereiche und Tätigkeiten.


Um die Erfüllung Ihrer Arbeitgeberpflichten im Bereich Arbeitsschutz zu erleichtern wurde verbandsseitig eine Muster-Betriebsanweisung für Dieselmotorenemissionen entwickelt. Sie erhalten dieses Arbeitspapier zum Aushang in Ihrem Betrieb sowie eine generelle Information der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) zu diesem Thema über unseren Info-Service oder als Download im internen Mitgliederbereich unserer Webseite. Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter der Innung bzw. die technischen Berater des Landesverbandes für Sie zur Verfügung.

 


 

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