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Neues bundesweites Förderprogramm „Digital Jetzt“ gestartet Drucken

Zum weiteren Ausbau der Digitalisierung in Unternehmen hat das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) zum 07. September 2020 ein neues bundesweites Förderprogramm mit dem Namen „Digital Jetzt“ gestartet. Das Programm läuft bis Ende 2023 und es stehen dafür insgesamt 203 Millionen Euro zur Verfügung.

Gefördert werden:

  • Investitionen in digitale Technologien sowie
  • Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen.

 

Die Förderquote ist nach Unternehmensgröße und Zeitpunkt der Antragstellung gestaffelt. Sie beträgt für Unternehmen

  • mit bis zu 50 Mitarbeitern bis zu 50 Prozent,
  • bei bis zu 250 Mitarbeitern bis zu 45 Prozent und
    • bei bis zu 499 Mitarbeitern bis zu 40 Prozent.

Ab dem 1. Juli 2021 verringern sich die Förderquoten um jeweils zehn Prozentpunkte. Investiert ein Unternehmen allerdings in die IT-Sicherheit, kann sich die Förderung durch Bonusprozentpunkte sogar noch erhöhen. Die maximale Fördersumme liegt im Normalfall bei 50.000 Euro pro Unternehmen. Bei Investitionen von Wertschöpfungsnetzwerken (vom Lieferanten bis zum verarbeitenden Unternehmen) kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen ausmachen.

Als grundlegende Voraussetzung muss das beantragende Unternehmen einen Digitalisierungsplan vorlegen. Dieser beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben, erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen, zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen, stellt beispielsweise dar, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird.

Wie von anderen Förderungen bereits bekannt, darf das Vorhaben zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben. Außerdem muss es nach der Bewilligung in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden. Zum Abschluss des Vorhabens muss das Unternehmen die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.

Förderbeispiel:

Investition in einen neuen Webauftritt mit Online-Vertrieb oder auch in neue technologische Infrastruktur wie z.B. IP-Telefonie oder die elektronische Warenannahme.

Die Richtlinie zum Förderprogramm erhalten Sie über unseren Info-Service oder unterhalb dieses Beitrags. Für weitere Informationen steht Ihnen auch die betriebswirtschaftliche Beratung Ihrer Kfz-Innung zur Verfügung.

 

Download Förderrichtlinie Digital-Jetzt

 


 

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