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Autohandel kann in Bayern seit 8. März wieder öffnen – Kfz-Gewerbe fordert Rückkehr zum normalen Wirtschaftsbetrieb Drucken

"Wir freuen wir uns sehr über die Möglichkeit zur Öffnung des Autohandels - dieser ist schließlich auch ein Schritt zurück in die Normalität und ein wichtiger Faktor für das Frühjahrsgeschäft unserer Mitgliedsbetriebe. Was wir allerdings nicht nachvollziehen können ist, dass der stationäre Autohandel in Niederbayern noch immer abgegrenzt von den Regelungen zu Baumärkten und Gartencentern behandelt wird.", so Josef Huber, Geschäftsführer der Kfz-Innung Niederbayern. Obermeister Michael Krammer: "Mit den durchschnittlich großen zur Verfügung stehenden Innen- und Außenflächen ist das Ansteckungsrisiko in unseren Betrieben sehr niedrig - zumal nicht nur die Kundenfrequenz in den Autohäusern viel geringer ist als in Baumärkten, sondern auch die Regelung von einer Person pro 40 Quadratmetern leicht eingehalten werden kann."

Auch das bayerische Kraftfahrzeuggewerbe mit seinen sieben Innungen sieht die vom Freistaat Bayern auf Grundlage der Bund-Länder-Gespräche getroffenen Regelungen zur Öffnung des Handels grundsätzlich positiv. „Für einen Großteil der rund 7.000 bayerischen Kfz-Innungsbetriebe bedeuten die neuen Regelungen einen Schritt in die richtige Richtung“, sagte Albert Vetterl, Präsident und Landesinnungsmeister des bayerischen Kraftfahrzeuggewerbes. Seit vergangenen Montag, 8. März 2021, kann der Einzelhandel im Freistaat (und damit grundsätzlich auch der Auto- und Teilhandel) bei entsprechend definierten 7-Tage-Inzidenzwerten öffnen.

Vor allem die intensiven und vielschichtigen Bemühungen der sieben bayerischen Kfz-Innungen sowie des Landesinnungsverbands hätten zu dieser Entwicklung beigetragen, sagte Präsident Vetterl. Das bayerische Kraftfahrzeuggewerbe hatte mit Nachdruck vor allem auch bei Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder dafür geworben, den stationären Autohandel ab dem 8. März 2021 wieder zu ermöglichen, um das wichtige Frühjahrsgeschäft zumindest in Teilen noch nutzen zu können. Vor allem aufgrund der großen Flächen sowie der Hygienekonzepte sei der Autohandel gut geeignet für eine Öffnung, so die Argumentation.

Dennoch könne die nun erfolgte Öffnung nur ein erster Schritt sein. „Wir werden uns weiterhin für schnelle und weitgehendere Lockerungen einsetzen“, sagte Vetterl. „Der Autohandel muss sobald es geht zum normalen Wirtschaftsbetrieb zurückkehren können – überall in Bayern.“ Denn die neue Regelung berge die Gefahr von Wettbewerbsverzerrung: In Landkreisen, in denen durch eine stabile 7-Tage-Inzidenz von über 100 der stationäre Handel weiter untersagt bleibt, hätten die Autohäuser das Nachsehen. „Kunden, die jetzt ein Auto kaufen wollen, fahren dann einfach in den Nachbarlandkreis. Dadurch verpufft der dringend notwendige wirtschaftliche Nachholeffekt in den besonders stark von Corona betroffenen Regionen“, sagte Vetterl. Daher müsse die Politik eine belastbare Strategie finden, wie dauerhaft Gesundheitsschutz und Wirtschaftsleben flächendeckend miteinander in Einklang gebracht werden könnten.

 


 

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