Abfrage der E-Mail für E-Rechnungen |
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Ab 1. Januar 2025 gilt die grundsätzliche Verpflichtung zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung. Aufgrund dessen stellen wir im Oktober 2024 unser System auf elektronische Rechnungsübermittlung um.
Damit wir die Umstellung rechtzeitig abschließen können, benötigen wir von allen unseren Geschäftspartnern eine E-Mail-Adresse, an die wir zukünftig alle Rechnungen verschicken.
Die von Ihnen übermittelte E-Mail-Adresse wird für den Rechnungsversand der Kfz-Innung Niederbayern sowie der WKN GmbH verwendet.
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Darum bitten wir Sie um eine zeitnahe Übermittlung der E-Mail-Adresse und eines Ansprechpartners oder einer Ansprechpartnerin bis zum 13.9.2024.
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