1.5 Nachwuchskreis auf dem Gäubodenfest Drucken

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Bereits zum vierten Mal ist der Nachwuchskreis der Kfz-Innung Niederbayern im August zusammengekommen. Diesmal stellte Andreas Achatz den Mitstreitern und Mitstreiterinnen seinen Betrieb, Motoren Michaelis in Straubing vor. Auch Obermeister Michael Krammer,  ließ es sich nicht nehmen, an diesem Termin teilzunehmen. Nach den sehr informativen und anschaulichen Einblicken in den täglichen Arbeitsalltag und die Abläufe in der Firma Michaelis machten sich die Teilnehmer auf den Weg zum Gäubodenfest in Straubing. Dort wurde weiter fachgesimpelt und man teilte seine Erfahrungen des Alltags in der Werkstatt, oder im Autohaus mit den Kollegen und Kolleginnen.


Als Fazit bleibt erneut ein sehr interessanter und vor allem ein Termin mit sehr viel Freude, auf den die Anwesenden gerne zurückblicken. Ein herzliches Dankeschön geht an Andreas Achatz, der sich Bestens als Gastgeber präsentiert und für einen Shuttlebus sowie Übernachtungsmöglichkeiten gesorgt hat.

Nach dem Nachwuchskreis ist vor dem Nachwuchskreis. Das nächste Treffen wirft schon seine Schatten voraus. Ein genauer Termin ist noch nicht festgelegt, jedoch ist dieser Anfang 2018 geplant. Auch hier wird wieder ein Betrieb aus den Reihen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen vorgestellt. Im Anschluss steht eine Teambuilding Maßnahme auf der Agenda. Diese könnte je nach Wetterlage eine Rodelfahrt sein.
Ziel des Nachwuchskreis ist es, interessierten Jungunternehmern/ innen im Alter zwischen 18 und 35 eine aktive Plattform zum Erfahrungsaustausch und zum Netzwerken zu bieten. Mittlerweile haben sich gut 20 Nachwuchskräfte dem Teilnehmerkreis angeschlossen.

Sind auch Sie Jungunternehmer und möchten selbst im Nachwuchskreis mitwirken?
Wir freuen uns über jeden, der unsere Gruppe wachsen lässt und bereichert.
Kontaktieren Sie bitte Frau Hoffmann, oder Herrn Alram von der Innungsgeschäftsstelle, Tel.: 08731 37 37 0, Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .

 

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Auszug aus Rundschreiben 6/2017