Förderung der Elektrifizierung des urbanen Wirtschaftsverkehrs Drucken

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat eine gezielte Förderung zum Ausbau der Elektromobilität im städtischen Raum beschlossen. Dabei wird die Anschaffung von leichten Elektro-Nutzfahrzeugen sowie von Elektro-Pkw für den Betrieb als Taxi, Mietwagen und Carsharingfahrzeugen gefördert. Hybridfahrzeuge sind ebenfalls Bestandteil des Programms, sowie die Kosten für die Beschaffung und die Installation der notwendigen Ladeinfrastruktur.

Die Förderung beträgt grundsätzlich 40 Prozent der Investitionsmehrkosten. Für mittlere Unternehmen erhöht sich die Förderung um 10 Prozentpunkte und für kleine Unternehmen um 20 Prozentpunkte, wenn sie jeweils der KMU-Definition entsprechen. Der maximale Förderbetrag ist auf 10.000,00 EU R begrenzt.

Das bestehende Förderprogramm „Umweltbonus“ kann zusätzlich genutzt werden. Hierdurch reduzieren sich lediglich die anzusetzenden Investitionsmehrkosten. Wichtig zu beachten: Die Antragsfrist endet bereits am 25. Mai 2018.

Weitere Informationen zum Programm und zur Beantragung finden Sie unter folgendem Link:

https://www.erneuerbar-mobil.de/foerderprogramme/das-sofortprogramm-saubere-luft

Für weitere Informationen steht Ihnen auch die betriebswirtschaftliche Beratung Ihrer Innung zur Verfügung.

 

Auszug aus Rundschreiben 3/2018