Abgasuntersuchung (AU)
Durch die periodisch technische Fahrzeugüberwachung nach § 29 StVZO wird die Vorschriftsmäßigkeit, Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit aller zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge auf einheitlich hohem Niveau gewährleistet. Hierzu zählt auch die seit 1985 erfolgreich durchgeführte Untersuchung des Abgasverhaltens.
Bei der Abgasuntersuchung wird regelmäßig der vom Gesetzgeber festgelegte vorschriftsmäßige Zustand aller emissionsrelevanten Komponenten im Kraftfahrzeug geprüft. Sollten Fehler vorliegen, wird der vorschriftsmäßige Zustand durch eine Reparatur wieder hergestellt. Ziel der Abgasuntersuchung ist es somit, die Emissionen im Straßenverkehr möglichst gering zu halten. Folglich wird durch die regelmäßige Abgasuntersuchung die dauerhafte Einhaltung der Abgasemissionsvorschriften über die Nutzungsdauer eines Kraftfahrzeugs gewährleistet.
Anerkannte AU-Werkstätten sind in den Gesamtkomplex der periodisch technischen Fahrzeugüberwachung integriert und können die Abgasuntersuchung eigenständig anbieten. Vor allem die sich daraus ergebenden Wartungen und Reparaturen spielen hierbei eine große Rolle.
Die Anerkennung von Kfz-Werkstätten zur Durchführung der Abgasuntersuchung obliegt der zuständigen obersten Landesbehörde oder den von ihr bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen (Anerkennungsstellen). Diese können die Befugnis auf die örtlich und fachlich zuständige Kraftfahrzeuginnung übertragen. In Niederbayern ist die Kfz-Innung als anerkennende Stelle zuständig.
Zur Beantragung der Abgasuntersuchung wenden Sie sich bitte an:
Frau Christine Schmidt Tel.: 08731 3737-17 Mail.:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
NEU: BEAUFTRAGUNG DER KALIBRIERUNG:
Download: Bestellschein AU - Gültig ab 01.10.2024
Download: AU-Mängelstatistik Bayern 2022
Download: AU-Mängelstatistik Bund 2022
Download: AU Rundschreiben 2023
Download: Änderungsanzeige AU
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