forex trading logo

Suchen

Anmeldung



Fernwartung

 

Download TeamViewer QS

Home Nur für Link 4.2 Sachmangelhaftung – Was dürfen Autokäufer von Fahrassistenzsystemen erwarten?
4.2 Sachmangelhaftung – Was dürfen Autokäufer von Fahrassistenzsystemen erwarten? Drucken

Heutzutage verfügen immer mehr Fahrzeuge über hochmoderne Fahrassistenzsysteme.

Zahlreiche Autokäufer setzen in die elektronischen Helfer sehr hohe Erwartungen. Der Käufer eines Neuwagens darf allerdings (noch) nicht erwarten, dass ihm damit eine Art autonomes Fahren ermöglicht wird und er sich sozusagen blind auf das System verlassen kann. Nach Auffassung des Amtsgerichts Dortmund entspricht es dem Stand der Technik, wenn ein Fahrassistenzsystem des SAE-Levels 1 als hochtechnisches System typischerweise (noch) eine erhöhte Fehleranfälligkeit aufweist. Es kann nicht erwartet werden, dass

• die Navigationsdaten immer auf dem aktuellen Stand sind, da sich hierfür das Datenmaterial zu häufig ändert,
• der Fahrassistent in jeder Situation, also auch auf ungewöhnliche Verkehrssituationen angemessen – wie ein erfahrener Fahrer – reagiert,
• ein solches System – im Gegensatz zum Menschen – gewisse Verkehrslagen voraussehen kann. Das System kann nur das umsetzen, was es zu diesem Zeitpunkt an Daten erfasst.

Solange das Assistenzsystem die Regeln der Straßenverkehrsordnung nicht missachtet, kann in diesen Fällen auch von keiner Mangelhaftigkeit ausgegangen werden (Urteil des AG Dortmund vom 08.08.2019, Az.: 425 C 9453/17).


Auszug aus Rundschreiben 02/2019


 

 

          Banner Azubi-Kampagne           Logo Kfz-Gewerbe