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Anhebung des Mindestlohns Drucken

 

Die Mindestlohnkommission hat eine erneute Anhebung des Mindestlohns beschlossen.

So wird der Mindestlohn wie folgt steigen:

  • zum 01.01.2024 auf 12,41 Euro
  • zum 01.01.2025 auf 12,82 Euro

jeweils brutto je Zeitstunde.

Im Oktober 2022 war das regelmäßige Anpassungsverfahren vorläufig ausgesetzt worden, nachdem der Mindestlohn durch den Deutschen Bundestag von 10,45 Euro auf 12 Euro je Zeitstunde erhöht worden war. Nun hat sich die Mindestlohnkommission zur Aufnahme des regelmäßigen Anpassungsverfahrens entschlossen, mit dem der Mindestlohn wieder an den Anstieg des Tarifindex gekoppelt wird.

Die Arbeitnehmerseite hat der vorliegenden Entscheidung nicht zugestimmt und in einer separaten Stellungnahme eine deutlich höhere Anhebung des Mindestlohns gefordert.

Bei weiteren Fragen zum Thema steht Ihnen Ihre Kfz-Innung gerne zur Seite.

Ansprechpartner: Susanne Tannenberger


 

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