RS Recht 23/2023 – Sachmangelhaftung – Kostentragungspflicht im Falle eines unberechtigten Nacherfüllungsverlangens des Käufers |
- Kosten für die Prüfung des Nacherfüllungsverlangens hingegen gehen nur zu Lasten des Käufers, wenn dieser vorab erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass kein Mangel vorliegt. Dies bedeutet, dass der Käufer vor Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen sorgfältig zu prüfen hat, dass die Ursache für den vermuteten Mangel nicht in seinem Verantwortungsbereich liegt. Im Umkehrschluss hat der Verkäufer Tatsachen darzulegen, aus denen auf eine mögliche schuldhafte Pflichtverletzung des Käufers geschlossen werden kann, um die Kosten für die Prüfung des Nacherfüllungsverlangens, das sich als unberechtigt erweist, auf den Käufer zu übertragen. Bei Fragen zum Thema ist Ihnen Ihre Kfz-Innung gerne behilflich. |