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Home Nur für Link RS Recht 23/2023 – Sachmangelhaftung – Kostentragungspflicht im Falle eines unberechtigten Nacherfüllungsverlangens des Käufers
RS Recht 23/2023 – Sachmangelhaftung – Kostentragungspflicht im Falle eines unberechtigten Nacherfüllungsverlangens des Käufers Drucken

Verlangt der Käufer eines Gebrauchtwagens zu Unrecht Nacherfüllung, so hat er nicht in allen Fällen die Kosten für die Fehlersuche zu tragen.

Das LG Neubrandenburg hat hierzu folgende Entscheidungsgründe vorgelegt:

 -   Liegt kein Sachmangel vor, so gehen die Transportkosten zu Lasten des Käufers. Hat der Käufer den Verkäufer beauftragt, das Fahrzeug in dessen Werkstatt abzuschleppen, so steht dem Verkäufer das Recht zu, die Herausgabe des abgeschleppten Fahrzeugs bis zur Bezahlung der Abschleppkosten zu verweigern.

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 -    Kosten für die Prüfung des Nacherfüllungsverlangens hingegen gehen nur zu Lasten des Käufers, wenn dieser vorab erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass kein Mangel vorliegt. Dies bedeutet, dass der Käufer vor Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen sorgfältig zu prüfen hat, dass die Ursache für den vermuteten Mangel nicht in seinem Verantwortungsbereich liegt.

Im Umkehrschluss hat der Verkäufer Tatsachen darzulegen, aus denen auf eine mögliche schuldhafte Pflichtverletzung des Käufers geschlossen werden kann, um die Kosten für die Prüfung des Nacherfüllungsverlangens, das sich als unberechtigt erweist, auf den Käufer zu übertragen.

Bei Fragen zum Thema ist Ihnen Ihre Kfz-Innung gerne behilflich.


 

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