Pressemitteilung des ZDK | ZDK begrüßt Annahme von Euro 7 |
Ein weiterer wichtiger Aspekt für das Kfz-Gewerbe ist die Beweislastumkehr für die Hersteller bei der Bewertung der Manipulationssicherheit von Software. Die Neufassung der Regulierung stellt sicher, dass Hersteller den Zugang zu Fahrzeugdaten nur unter sehr engen Voraussetzungen einschränken dürfen. Dies bedeutet, dass Reparaturen am Fahrzeug unter Nutzung von Fahrzeugsoftware weiterhin für Werkstätten möglich sind. Die allgemeine Argumentation für eine Technologieabschottung, insbesondere im Namen von Cybersicherheit, gilt nicht mehr alleinig als ausreichend. „Durch die neu gefasste Regulierung wird gewährleistet, dass die Hersteller den Zugang zu Fahrzeugdaten nur unter sehr engen Voraussetzungen einschränken dürfen“, betont der ZDK-Präsident. Dies gelte nur, wenn begründete Sicherheitsrisiken beim Schutz der Fahrzeugsoftware bestehen würden.
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